Preise

Unsere Tagessätze beinhalten Übernachtung, Frühstück, Mittag- und Abendessen. Sonderverpflegung wird zuzüglich zum jeweiligen Tagessatz berechnet.

 

Tagessätze ab 2023

  

Kurzaufenthalt 

von 2 bis 3 Tage                     

Aufenthalt

ab 4 Tagen                                    

 

Schulen aus dem Landkreis Ludwigsburg  

(nicht kurtaxenpflichtig)                                    

    
Schüler                              24,50 €22,00 € 
Begleitpersonen (Lehrer, Betreuer) 25,50 €23,00 € 

 

 

    

Schulen außerhalb des Landkreises Ludwigsburg

(nicht kurtaxenpflichtig)   

    
Schüler 26,50 €24,00 € 
Begleitpersonen (Lehrer, Betreuer) 27,50 €25,00 € 

 

 

    
Kinder-, Jugend- und Erwachsenengruppen (mind. 50 Personen)   
Erwachsene 30,50 €28,00 € 
Kurtaxe der Gemeinde Waldbrunn je erwachsenem Gast   1,00 €  1,00 € 
Jugendliche (7 bis 17 Jahre) 27,50 €25,00 € 
Kinder (3 bis 6 Jahre) 20,50 €18,00 € 
Kinder unter 3 Jahren        frei       frei 

 

Sonderverpflegung

(vegetarisch/vegan, krankheitsbedingte

Ernährung, Kost ohne Schwein etc.)

Kaffee und Kuchen

Kaffee

Lunchpaket

Grillgut

Sonderverpflegung

4,00 €/Tag

 

 

5,00 €

3,00 €

5,00 €

Preise nach Aufwand und Vereinbarung

4,00 € nach Aufwand und Vereinbarung

Sonstige Leistungen

Bettwäsche komplett

Laken

Überzug

Kissenbezug

Handtuch

 

6,50 €

2,50 €

2,50 €

1,50 €

1,50 €

 

Für Begleitpersonen werden pro Schulklasse zwei Freiplätze zur Verfügung gestellt.

 

Rabattaktion für Schulen:  Bei Belegungen vor den Osterferien und im November erhalten Sie einen Nachlass von 20%.

 

 

Angebote für Schulklassen aus dem Landkreis Ludwigsburg

  • Bei einem Aufenthalt von mindestens 4 vollen Tagen wird der Tagessatz für eine weitere Begleitperson von der Kreissparkasse Ludwigsburg übernommen, max. jedoch 100 Euro je Klasse und Aufenthalt.

  • Auf Antrag können Sie bei der Kreissparkasse Ludwigsburg auf einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro erhalten: Antrag

 

Leistungen für Bildung und Teilhabe

  • Hierzu zählen auch Leistungen für mehrtätige Klassenfahrten. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen über das Landratsamt Ludwigsburg beantragt werden. Nähere Informationen, sowie die entsprechenden Formulare finden Sie unter: 
    Leistungen für Bildung und Teilhabe

 

Stornierung:

Bei einer Stornierung des Aufenthaltes, die schriftlich erfolgen muss, wird von dem vereinbarten Tagessatz die folgende Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt:

 

ab 8 Wochen bis 1 Woche vor dem Anreisetag:                       

50 %

(basierend auf der genannten Teilnehmerzahl im Belegungsvertrag)

ab 1 Woche bis zum Anreisetag

80 %

(basierend auf der bis dahin exakt gemeldeten Teilnehmerzahl bzw. der Teilnehmerzahl im Belegungsvertrag)

 

Abbruch:

Bis zum Abbruch des Aufenthaltes aus Krankheits- oder sonstigen Gründen wird der volle vertragliche Preis erhoben. Für den entstandenen Ausfall wird eine einmalige Pauschale in Höhe von 10 Euro pro erkranktem Gast in Rechnung gestellt. Bei sogenanntem Heimweh-Abbruch werden 100 % des Reisepreises fällig.

 

Sollte zukünftig aufgrund aktuell gültiger Verordnungen des Ministeriums für Kultur, Jugend- und Sport, des Gesundheitsministeriums oder des Sozialministeriums ein Aufenthalt nicht möglich sein, werden keine Stornierungskosten erhoben.

 

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung des Aufenthalts. Es sind keine Vorauszahlungen zu leisten.

 

Über die Höhe der Tagessätze für die nächste Belegungssaison können wir leider noch keine Angaben machen, da der Stiftungsvorstand darüber erst in seiner nächsten Sitzung Anfang des kommenden Jahres entscheidet.