Hausordnung und Informationen

Wir freuen uns über Ihre Entscheidung, einige Tage im Schullandheim Strümpfelbrunn zu verbringen. Die Heimleitung und das gesamte Team sind bestrebt, Ihnen Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Das erfordert natürlich auch ein kleines Entgegenkommen unserer Gäste. Wir haben Ihnen hier einige Informationen, aber auch einige Regeln mit der Bitte um Beachtung zusammengestellt.

 

Stiftungszweck

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung und Erziehung. Dieser wird insbesondere durch projektorientierte und fächerübergreifende Bildung im Bereich der Umwelterziehung, Naturwissenschaften, Technik, Gesundheitserziehung u.a., Bildung im Bereich Musik, interkulturelle Begegnungen, soziale und integrative Maßnahmen sowie sportliche Aktivitäten, verwirklicht.

 

Ruhezeiten

Unser Haus beherbergt oft gleichzeitig bis zu 100 Gäste. Dies funktioniert einwandfrei, solange eine gewisse Rücksichtnahme und gegenseitiger Respekt gewährleistet sind. Deshalb bitten wir in erster Linie die Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr einzuhalten, d.h. in dieser Zeit befindet sich jeder in seinem Zimmer und wichtige Gespräche sollten dann leise stattfinden. Muss das Zimmer in dieser Zeit verlassen werden, bitten wir dies sehr rücksichtsvoll und leise zu tun, um die anderen Gäste nicht zu stören.

 

Sicherheit

  • In allen Räumen des Schullandheims (Hauptgebäude, Nebengebäude, Pavillon) sowie auf dem gesamten Gelände ist das Rauchen streng verboten. Das Haus ist mit sensiblen Rauchmeldern ausgestattet, die an ein Alarmsystem angeschlossen sind. Außerdem bitten wir zu beachten, dass der nahegelegene Wald eine große Brandgefahr bedeuten kann, vor allem in den Sommermonaten.

  • Im gesamten Gebäude sind an Decken und Wänden Notbeleuchtungen angebracht, die den Weg zum nächsten Ausgang weisen. Ab dem UG 1 leiten diese Hinweise in den unteren Gebäudeteil. Hier befinden sich 2 Notausgänge zur rückwärtigen Seite des Hauses (also Richtung Wald). Diese Notausgänge sind nur im absoluten Notfall zu benutzen. In einem Notfall wird das grüne Kästchen unter dem Türgriff in Pfeilrichtung zur Seite geklappt – jetzt kann der Türgriff normal gedrückt werden – die Türe öffnet sich nach außen. Vorsicht! Das Umklappen des Kästchens ist an ein Alarmsignal gekoppelt! Das Kästchen ist nur mit einem Schlüssel der Heimleitung wieder zu schließen – bei einem unbegründeten Fehlalarm werden etwaige Kosten der Feuerwehr dem Verursacher in Rechnung gestellt.

  • Begeben Sie sich bei Ertönen des Räumungssignals zügig mittels der ausgewiesenen Rettungswege zum Sammelplatz (Basketballfeld, siehe Lageplan). Für die effiziente Arbeit der Rettungskräfte ist es wichtig, dass alle Beteiligten Ruhe bewahren, niemand umher läuft oder sich vom Sammelplatz entfernt.

  • Die Fenster in den Schülerzimmern können ganz geöffnet werden, sodass erforderliche Quer- und Stoßlüftungen von unseren Gästen selbst durchgeführt werden können. Bei wärmeren Temperaturen wird zusätzlich das Schlafen bei gekipptem Fenster empfohlen. Wir weisen darauf hin, die Schüler anzuweisen, jeglichen Unfug bei offenem Fenster in den Schülerzimmern zu unterlassen.

  • Es ist zu beachten, dass das Schullandheim in ein landschaftlich reizvolles und natürliches Gelände eingebettet ist. Dieses kann natürlich auch gewisse Risiken einer naturbelassenen Landschaft in sich bergen. Topographische Besonderheiten sind gekennzeichnet und die Gäste werden bei Ankunft von der Heimleitung hierüber unterrichtet. Wir bitten unbedingt um Beachtung der Absperrungen.

  • Der Bereich um den Teich, wie auch das Waldgebiet dürfen nur zu dritt und nach vorheriger Absprache mit der Betreuungsperson betreten werden. Der Betreuungsperson obliegt für diese Bereiche wie üblich die Aufsichtspflicht.

  • Ein Aufenthalt auf den unbefestigten Flächen des Schullandheims, ausgenommen der gesondert im beiliegenden Plan (Anlage 1) ausgewiesenen Rasenflächen (insbesondere Sonnenterrasse, Grillplätze, Bolzplatz), erfolgt auf eigene Verantwortung.

  • Das Hintereinanderschalten (kaskadieren) von Mehrfachsteckdosen ist untersagt.

 

Zimmer, Gruppen - und Sanitärräume

  • Ein- u. Ausgang des Hauptgebäudes ist grundsätzlich nur der Haupteingang.

  • Unsere Gäste beziehen ihre Betten selbst: mit Leintuch oder Spannbettlaken, Überzug für Kissen und Zudecke. Die Bettwäsche sollte mitgebracht werden (Normalgröße 135 x 200 / 80 x80 Kissen). In Ausnahmefällen kann die Bettwäsche zu den derzeit gültigen Reinigungskosten in Höhe von 5,- € vermietet werden. Für Allergiker von Hausstaubmilben: In den Zimmern befinden sich grundsätzlich nur antiallergische Betten, die in regelmäßigen Abständen entsprechend gereinigt werden. In den Schülerzimmern sind Teppichböden vorhanden.

  • Jeder Bewohner hat seinen eigenen Schrank. In jedem Schrank befindet sich ein kleines Wertfach, für das am Kiosk ein Schlüssel gegen Pfandhinterlegung von derzeit 5,- € ausgeliehen werden kann.

  • Die Zimmer sind während des Aufenthalts von den jeweiligen Bewohnern in Ordnung zu halten. Vor der Abreise sind diese der Heimleitung besenrein und gesaugt zu übergeben. Besen und weitere Reinigungsutensilien findet man in den Besenschränken vor dem unteren Schulsaal. Staubsauger befinden sich in den Schränken des Tischtennisraums. Die Mülleimer aus den Zimmern werden entleert, wenn sie morgens bis 10 Uhr vor dem jeweiligen Zimmer stehen.

  • Das Mobiliar in den Gruppenräumen muss nach Beendigung des Aufenthalts oder sofern diese auch von anderen Gästegruppen genutzt werden, nach der jeweiligen Inanspruchnahme, wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgestellt werden, d.h. die Tische sind an die Fensterseite zu rücken und die Stühle auf die Tische zu stellen.

  • Jeder Gast benutzt die Sanitärräume auf dem Stock, den er bewohnt. Diese Räume werden täglich vom Personal des Schullandheimes gereinigt. Es sollte allerdings eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Sanitärräume bei Benutzung jeweils in dem Zustand verlassen werden, in welchem sie angetroffen wurden.

  • Im Haupthaus sind Hausschuhe mit nicht färbenden Sohlen zu tragen.

  • Auf dem gesamten Schullandheimgelände ist das Kauen von Kaugummis untersagt.

 

Verpflegung

Unsere Essenszeiten sind: 8 Uhr Frühstück; 12 Uhr Mittagessen; 18 Uhr Abendessen

Jeder Gast kann zum Essen seinen eigenen Trinkbecher mitbringen (kein Einmalbecher, kein Glas) oder beim ersten Mittagessen einen Trinkbecher gegen einen Kostenersatz von -,50 € erwerben. Damit besteht über die gesamte Aufenthaltsdauer die Möglichkeit, sich kostenlos mit Trinkwasser mit oder ohne Kohlensäure am Wasserspender im Speisesaal selbst zu versorgen.

 

Schlüssel

Sämtliche übergebene Schlüssel des Schullandheims sind vor der Abreise unaufgefordert der Heimleitung zu übergeben.

 

Alkohol, Drogen und Zigaretten

In allen Räumen des Schullandheims (Hauptgebäude, Nebengebäude, Pavillon) sowie auf dem gesamten Gelände ist das Rauchen und der Alkohol- und Drogenkonsum (Jugendschutzgesetz Baden-Württemberg in der aktuellen Fassung) streng verboten.

Für Gruppen ab 18 Jahren ist das Mitbringen und der Konsum von hochprozentigem Alkohol strikt untersagt. Es sind die auf Nachfrage zugewiesenen Raucherbereiche zu nutzen.

 

Service

  • Der Briefkasten wird täglich vormittags bis 10 Uhr geleert.

  • Zahlreiche Spiel- und Sportgeräte, Musikinstrumente und Medien stehen unseren Gästen während des Aufenthalts kostenlos zur Verfügung. Die aktuellen Übersichtlisten finden Sie in Ihren Zimmern. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Heimleitung.

  • Im Außenbereich stehen unseren Gästen zwei Tischtennisplatten, ein Mehrzweckspielfeld, eine Kletterwand, ein Bolzplatz mit Toren sowie zwei Grillstellen zur Verfügung. Die Grillstellen dürfen nur in Abstimmung mit der Heimleitung und nur von Erwachsenen oder unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson genutzt werden.

  • In unserem Haus gibt es einen kostenlosen WLAN-Zugang. Dieser kann im Aufenthaltsbereich des Erdgeschosses und in den Lehrerzimmern genutzt werden. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, begrenzte Nutzung des WLAN-Zugangs für Schüler zur Verfügung zu stellen.

  • Das Schullandheim verfügt über einen barrierefreien Zugang, einen Aufzug im Gebäude und über barrierefreie Zimmer und Sanitätseinrichtungen.

 

Aufsicht

Das Personal des Schullandheims ist nicht für die Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder und Jugendlichen verantwortlich. Die Aufsichtspflicht sowie die Durchsetzung aller in dieser Hausordnung beschriebenen Pflichten liegen in der Verantwortung der Begleitpersonen. Kinder unter 6 Jahren sind jederzeit von einer erwachsenen Begleitperson zu beaufsichtigen!

 

Krankheit, Verletzungen

Sollten Sie während Ihres Aufenthalts krank werden oder sich verletzen, finden Sie im Regal des Betreuerbüros im Hauptgebäude einen Erste-Hilfe-Koffer.

 

Sie können sich bei Bedarf jederzeit an unsere Ersthelfer vor Ort (das gesamte Personal) wenden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass diese aus haftungsrechtlichen Gründen nur im Ausnahmefall Verletzte oder Erkrankte zum Arzt oder ins Krankenhaus fahren dürfen und in der Regel einen Krankenwagen oder Taxidienst für Sie bestellen.

 

Wichtige Rufnummern, welche auch im Betreuerbüro für Sie ausliegen:

  • Rettungsdienst/Feuerwehr: 112

  • Taxi Kaiser, Waldbrunn, Tel. 06274/1273

  • Dr.med. Erich Schindler, Praxis für Chirurgie, ambulantes Operationszentrum, Kellereistraße 32-34, 69412 Eberbach, (Unfallarzt) Tel. 06271/2586

  • Dr. Daniel Körting, Allgemeinarzt, zum Sobertsbrunnen 1, 69429 Waldbrunn-Strümpfelbrunn, Tel. 06274/225

  • Dr. med. Thorsten Schuster, Zahnarzt, zum Sobertsbrunnen 1, 69429 Waldbrunn-Strümpfelbrunn, Tel. 06274-1340

  • Dr. med. Hans-Peter Zeber, Augenarzt, Itterstraße 4, 69412 Eberbach,

        Tel. 06271/5808

  • Krankenhaus Eberbach, Scheuerbergstraße 3, 69412 Eberbach, Tel. 06271/830

 

An Wochenenden oder Feiertagen wird der ärztliche Notdienst ausschließlich über das Krankenhaus abgedeckt.

 

Haftungsausschluss

Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt außerdem die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags zum Aufenthalt im Schullandheim überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

 

Heimleitung

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Eheleute Bachert gerne zur Verfügung – tagsüber sind sie regelmäßig zwischen 7.30 Uhr und 19:00 im Büro und in der Küche persönlich, unter der Nummer 06274/497 oder Herrn Bachert auf dem Handy mit der Nummer 0160/94994056 zu erreichen.

 

 

Wir wünschen allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt!

 

Eheleute Bachert und die Stiftungsverwaltung Ludwigsburg

 

Anlage: 1 Lageplan

 

Hausordnung und Informationen